Häufige Fragen

Was ist ein MVZ? Ein MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum - ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, in der angestellte Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. In einem MVZ werden fachübergreifende ambulante Versorgungen „aus einer Hand“ angeboten. Die besonders guten Möglichkeiten zum wechselseitigen fachlichen Austausch der beteiligten Ärzte bietet Patienten eine bestmögliche medizinische Behandlung. So können beispielsweise belastende und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Im MVZ werden Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen behandelt. Die freie Arztwahl bleibt grundsätzlich auch im MVZ bestehen. Wie melde ich mich an und was muss ich mitbringen? Sie können sich telefonisch oder auch persönlich zu einem Termin anmelden. Sie benötigen beim ersten Arztkontakt im MVZ die Versichertenkarte.

 

Benötige ich eine Überweisung vom Hausarzt?
Nein Sie benötigen keine Überweisung für eine Untersuchung im MVZ.

Melden Sie Ihren Befund automatisch meinem Hausarzt?
Sie bekommen den Befundbericht für Ihren Hausarzt entweder ausgehändigt, oder wir senden diesen nach Beendigung der Untersuchung/Behandlung direkt an Ihren Hausarzt.


Muss ich alle Behandlungen durch das MVZ durchführen lassen?
Der Patient hat die freie Arztwahl, auch außerhalb des MVZ. Sie sind also nicht verpflichtet, alle Behandlungen durch Ärzte im MVZ durchführen zu lassen.


Welche IGel-Leistungen sind sinnvoll? Was muss man beachten?

  • Der Arzt soll Ihnen den konkreten Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung ausführlich erklären
  • Erkundigen Sie sich, warum die angebotene Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden kann. Zum Beispiel im Bereich der Vorsorge, wird die Untersuchung von der Krankenkasse übernommen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.
  • Nehmen Sie sich Zeit für eine Entscheidung. Im Zweifel erkundigen Sie sich einfach bei einem anderen Arzt oder bei der Krankenkasse.
  • Ohne eine von Ihnen unterschriebene Honorarvereinbarung, darf Ihnen der Arzt die Leistung nicht in Rechnung stellen. (Hier gilt: Pauschal- oder Erfolgshonorare sind unzulässig!)
  • Verlangen Sie zur Sicherheit einen Kostenvoranschlag.


Noch Fragen? Ein Anruf genügt unter Tel.: +49 8721 / 9 66 60